Zurück zur Ratgeberübersicht

GOÄ-Abrechnung 2026: Der ultimative Ratgeber für Ärzte & Zahnärzte

Sebastian Grossmann
Verfasst von Sebastian Grossmann

GOÄ-Abrechnung 2026: Der ultimative Ratgeber für Ärzte & Zahnärzte

Die fehlerfreie Honorarabrechnung bildet das wirtschaftliche Rückgrat jeder modernen Arzt- und Zahnarztpraxis. Angesichts kontinuierlicher Anpassungen im Gesundheitswesen gewinnt eine rechtssichere, gut vorbereitete Abrechnung nach GOÄ stark an Bedeutung, wenn Sie den Praxiserfolg langfristig absichern wollen. Dieser umfassende Ratgeber beleuchtet die entscheidenden Grundlagen der Privatliquidation und dient Ihnen als strategischer Navigator im Dschungel der Paragrafen. Wir analysieren die zentralen Unterschiede zum EBM, entschlüsseln komplexe Regelungen des Gebührenkatalogs und zeigen praxisnahe Lösungswege auf, damit Sie Honorarverluste gezielt vermeiden und Ihre Einnahmen leistungsgerecht steigern können.

Was ist die GOÄ und für wen gilt sie?

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) stellt das verbindliche, juristische Fundament für die Vergütung ärztlicher Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung dar. Sie greift immer dann, wenn Mediziner Leistungen erbringen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen des Sachleistungsprinzips übernommen werden. Grundlage hierfür ist stets ein rechtsgültiger Behandlungsvertrag zwischen dem behandelnden Arzt und dem Patienten, der die Basis für die spätere Privatliquidation bildet.

Welche Leistungen werden nach GOÄ abgerechnet? Grundsätzlich umfasst der Katalog alle medizinisch notwendigen Diagnose- und Therapieverfahren, sofern sie wissenschaftlich anerkannt sind. Für privat Vollversicherte und Beihilfeempfänger ist die GOÄ das übliche Regelwerk; Zahnärzte rechnen klassische zahnärztliche Leistungen hingegen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab, während die GOÄ vor allem für ärztliche Leistungen außerhalb dieses Rahmens relevant wird. Darüber hinaus nutzen Mediziner die Gebührenordnung für Selbstzahlerleistungen (IGeL), die gesetzlich Versicherte auf eigenen Wunsch in Anspruch nehmen.

Die Bedeutung der Bundesärztekammer

Die Bundesärztekammer (BÄK) spielt eine zentrale Rolle bei der Auslegung der Verordnung. Sie gibt regelmäßig Empfehlungen zur Analogbewertung neuer Leistungen heraus, da der starre Gebührenrahmen oft nicht mit dem rasanten medizinischen Fortschritt Schritt halten kann. Für eine rechtssichere Abrechnung nach GOÄ im Jahr 2026 ist der Rückgriff auf die aktuellen Beschlüsse des Gebührenordnungsausschusses der BÄK daher unerlässlich.

Die GOÄ in ihrer heutigen Struktur stammt in wesentlichen Teilen aus dem Jahr 1982 und wurde 1996 letztmalig umfassend novelliert, was die Bedeutung der Analogbewertung für moderne Medizin unterstreicht.

EBM vs. GOÄ: Welches System greift wann?

Praxisteams stehen täglich vor der Frage: Wann GOÄ und wann EBM? Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) reguliert exklusiv die Abrechnung von Kassenpatienten über die Kassenärztliche Vereinigung. Dieses System arbeitet stark budgetiert und honoriert Ärzte primär über Quartalspauschalen, was den finanziellen Spielraum bei besonders zeitintensiven oder aufwendigen Behandlungen oft spürbar einschränkt.

Im starken Kontrast dazu steht das Prinzip der Privatliquidation. Die Abrechnung nach GOÄ basiert konsequent auf der Einzelleistungsvergütung: Patienten oder Versicherungen vergüten jeden Behandlungsschritt separat. Dieses System belohnt zeitlichen Aufwand und medizinische Expertise deutlich fairer und führt bei korrekter Anwendung zu einer wirtschaftlich gesunden Praxisstruktur, die Raum für Innovationen lässt.

Vergleich der Abrechnungssysteme

Kriterium EBM (Gesetzliche KV) GOÄ (Privat / Selbstzahler)
Abrechnungsprinzip Quartalspauschalen & Budgets Einzelleistungsvergütung
Vertragspartner Kassenärztliche Vereinigung Patient (Direktvertrag)
Vergütungshöhe Fester, gedeckelter Punktwert Variabel durch Steigerungssatz
Transparenz Komplexes Punktesystem Direkte Euro-Beträge pro Ziffer

Mythos vs. Fakt

❌ Mythos: Ärzte dürfen ihre Honorare für Privatpatienten nach eigenem Ermessen völlig frei verhandeln und festlegen.
✔ Fakt: Die Vergütung unterliegt streng den Vorgaben der GOÄ; abweichende Honorarvereinbarungen erfordern zwingend eine detaillierte, schriftliche Vorab-Zustimmung gemäß § 2 GOÄ.


Wie berechnet man die GOÄ? Grundlagen und Steigerungssatz

Wie berechnet man die GOÄ korrekt? Die Honorarberechnung folgt einer klaren mathematischen Formel, die Transparenz für Arzt und Patient schafft. Ärzte multiplizieren die festgelegte Punktzahl einer Leistungsziffer aus dem GOÄ-Katalog mit dem amtlichen Punktwert (aktuell 5,82873 Cent) und dem individuellen Steigerungssatz. Diese Systematik ermöglicht es Medizinern, den tatsächlichen Schwierigkeitsgrad oder den Zeitaufwand eines Eingriffs präzise abzubilden.

Wie hoch ist der Einfachsatz der GOÄ in Euro? Der Basiswert in Euro ergibt sich direkt aus der Multiplikation von Punktzahl und Punktwert. Da dieser Einfachsatz (1,0-fach) die realen Vorhaltekosten einer modernen Praxis kaum deckt, arbeiten Mediziner bei der GOÄ-Abrechnung in der Praxis standardmäßig mit dem Schwellenwert. Dieser liegt für ärztliche Leistungen bei Faktor 2,3 und für technische Leistungen bei 1,8. Was ist der höchste GOÄ-Satz? Mit einer begründeten Überschreitung kann bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden; darüber hinausgehende Honorare verlangen eine Honorarvereinbarung.

Der GOÄ-Katalog im Alltag: Häufige Ziffern und Stolperfallen

Der amtliche GOÄ-Katalog umfasst Tausende spezifischer Einzelleistungen. Für Hausärzte bilden bestimmte Kernziffern das wirtschaftliche Fundament: Zu den typischen GOÄ-Ziffern für Hausärzte zählen vor allem die GOÄ 1 (Beratung) und die GOÄ 3 (eingehende Beratung, mind. 10 Min.). Auch die GOÄ 80 (schriftlicher Reiseplan) wird in der reisemedizinischen Beratung häufig genutzt. Diese Basisleistungen flankieren nahezu jede Patientenkonsultation und müssen korrekt kombiniert werden. Wer die Übersicht behalten will, lädt sich den Katalog gern als PDF mit den GOÄ-Ziffern herunter oder nutzt eine browserbasierte Fassung – beides lässt sich gut mit Abrechnungssoftware kombinieren.

Eine häufige organisatorische Frage lautet: Welche GOÄ-Ziffer soll ich für ein Rezept ausstellen? Fordert ein Patient lediglich ein Wiederholungsrezept ohne ärztlichen Sichtkontakt an, rechnen Praxen die Ziffer 2 ab. Eine erfolgreiche GOÄ-Abrechnung erfordert zudem tiefes Wissen über Abrechnungsausschlüsse. Welche Ziffern dürfen nicht nebeneinander abgerechnet werden? Das Zielleistungsprinzip verbietet die separate Berechnung von Teilschritten, die bereits in einer umfassenderen Hauptleistung enthalten sind (z. B. Beratung neben einer Ganzkörperuntersuchung nach Ziffer 8).

Auflistung der wichtigsten Basis-Ziffern

  • GOÄ 1: Beratung – auch telefonisch – als alleinige Leistung
  • GOÄ 3: Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung
  • GOÄ 5: Symptombezogene Untersuchung
  • GOÄ 7: Vollständige Untersuchung eines Organsystems
  • GOÄ 8: Einleitung und Koordination therapeutischer Maßnahmen

Vor- und Nachteile auf einen Blick

✅ Vorteile:

  • Leistungsgerechte Vergütung durch Einzelleistungsabrechnung
  • Flexibilität durch individuelle Steigerungssätze
  • Keine Budgetierung oder Honorarkürzungen durch die KV
  • Transparente Rechnungsstellung für den Patienten

❌ Nachteile:

  • Hoher administrativer Aufwand bei der Dokumentation
  • Rechtliche Risiken bei fehlerhafter Steigerungsbegründung

Prozessübersicht der Privatliquidation

⚙ PROZESSÜBERSICHT
  1. Leistungserbringung & Dokumentation: Erfassung aller erbrachten Leistungen und Besonderheiten direkt während der Behandlung.
  2. Prüfung & Fakturierung: Kontrolle der Ziffernkombinationen und Festlegung der Steigerungssätze (1,0 bis 3,5).
  3. Rechnungsversand & Mahnwesen: Versand der Liquidation an den Patienten und Überwachung des Zahlungseingangs.

"Eine rechtssichere GOÄ-Abrechnung ist kein Zufallsprodukt, sondern das Ergebnis einer lückenlosen medizinischen Dokumentation. Wer hier spart, verschenkt bares Geld." – Sebastian Grossmann

Für wen geeignet?

Geeignet für:

  • Niedergelassene Ärzte aller Fachrichtungen
  • Zahnärzte (für chirurgische/ärztliche Leistungen)
  • Privatkliniken und Honorarärzte
  • Praxisgründer mit Fokus auf Privatanteil

Nicht geeignet für:

  • Reine kassenärztliche Tätigkeit ohne Privatanteil
  • Behandlungen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ beachten)

Moderne Software mit GOÄ-Abfrage online prüft Ausschlüsse automatisch. Ein integrierter Abrechnungs-Check reduziert die Fehlerquote um bis zu 15 %.

Fazit: Die GOÄ-Abrechnung 2026 als Erfolgsfaktor

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die professionelle Handhabung der Privatliquidation weit über das bloße Versenden von Rechnungen hinausgeht. Wer die GOÄ-Abrechnung strategisch optimiert – für 2026 und darüber hinaus –, stärkt Rentabilität und Zukunftsfähigkeit der Praxis. Durch profunde Kenntnisse des GOÄ-Katalogs und die korrekte Anwendung des Steigerungssatzes sichern Sie sich ein leistungsgerechtes Honorar und minimieren Rückfragen durch Versicherer. Beginnen Sie noch heute damit, Ihre Abrechnungsroutinen zu hinterfragen und investieren Sie in die Schulung Ihres Teams, um das volle wirtschaftliche Potenzial Ihrer medizinischen Expertise auszuschöpfen.

FAQ

Was ist die GOÄ?

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist die Rechtsverordnung der Bundesregierung, die die Vergütung der beruflichen Leistungen der Ärzte in Deutschland regelt, sofern keine gesetzlichen Sonderregelungen (wie EBM) greifen.

Wie berechnet man die GOÄ?

Das Honorar ergibt sich aus der Punktzahl der Leistung, multipliziert mit dem Punktwert (5,82873 Cent) und dem gewählten Steigerungssatz (meist 2,3-fach).

Welche Leistungen werden nach GOÄ abgerechnet?

Es werden alle Leistungen abgerechnet, die gegenüber Privatpatienten, Beihilfeberechtigten oder als IGeL-Leistung gegenüber Kassenpatienten erbracht werden.

Welche GOÄ-Ziffern dürfen nicht nebeneinander abgerechnet werden?

Leistungen, die methodisch Bestandteil einer anderen Leistung sind (Zielleistungsprinzip), dürfen nicht separat berechnet werden. Ein klassisches Beispiel ist der Ausschluss der Ziffer 1 oder 5 neben aufwendigeren Leistungen wie der Ziffer 8.

Ist GOÄ für Privatpatienten?

Ja, die GOÄ ist das verbindliche Abrechnungssystem für alle Privatversicherten und Personen, die als Selbstzahler auftreten.

Wann GOÄ und wann EBM?

EBM gilt für die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse (GKV), GOÄ für alles außerhalb dieses Systems (PKV, Beihilfe, Selbstzahler).

Wie hoch ist der Einfachsatz der GOÄ in Euro?

Der Einfachsatz entspricht dem Wert, der sich bei Faktor 1,0 ergibt. Dieser variiert je nach Ziffer (z.B. Ziffer 1 = 4,66 € bei Faktor 1,0).

Welche GOÄ-Ziffer soll ich für ein Rezept ausstellen?

Für die Ausstellung eines Rezepts ohne Beratung oder Untersuchung ist die GOÄ-Ziffer 2 (2,33 € bei Faktor 1,8) vorgesehen.

Was ist eine Analogberechnung in der GOÄ?

Gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ können Leistungen, die nicht im Verzeichnis enthalten sind, entsprechend einer gleichwertigen Leistung des Verzeichnisses berechnet werden.

Was ist der höchste GOÄ-Satz?

Ohne Honorarvereinbarung ist der 3,5-fache Satz (bei ärztlichen Leistungen) die oberste Grenze, sofern eine medizinische Begründung vorliegt.

👤 Über den Autor

Sebastian Grossmann ist Diplom-Kaufmann, Senior Partner und erfahrener Praxismanagement-Experte. Als spezialisierter Sparringpartner für Praxisgründung unterstützt er Mediziner dabei, betriebswirtschaftliche Strukturen nachhaltig zu etablieren. Seine Expertise in der Content-Strategie für Heilberufe verbindet tiefes Fachwissen über die Privatliquidation mit praxisnahen Lösungen für den Praxisalltag.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden. Bitte konsultieren Sie im Einzelfall spezialisierte Fachberater.

Quellen

  • Bundesärztekammer (BÄK): Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • PVS-Verband: Honorarberichte und Abrechnungsempfehlungen 2025/2026
  • Bundesministerium für Gesundheit: Rechtliche Grundlagen der Privatliquidation